Hinweis:

Wenn Sie im Checkout-Prozess den Anspruch auf den Nullsteuersatz bestätigen, erklären Sie gemäß Punkt 12 unserer AGB rechtsverbindlich, dass alle Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes gemäß § 12 Abs. 3 UstG vorliegen und bitten um dessen Anwendung.

Sollten Sie im Rahmen des Bestellprozesses vergessen haben, Ihr Anrecht auf den Nullsteuersatz zu bestätigen, bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen und uns zu übermitteln:

 

0% Regelung auf Photovoltaikprodukte in DEUTSCHLAND:

Anwendung des Nullsteuersatzes nach§ 12 Abs 3 Nr.1 UStG (sogenannter „Nullsteuersatz“ oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“). Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt und dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber/die Betreiberin auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.

 

Bitte beachten Sie dass Produkte die keinen wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage sind (wie bspw. Wallboxen) nicht vom Nullsteuersatz erfasst sind.

Im Zweifel schreiben Sie uns bitte eine E-mail oder kontaktieren Sie uns im Chat Fenster.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für weitere Informationen zum Nullsteuersatz